Anmeldungen für die Schulbuchausleihe nur online
Der Anmeldezeitraum ist für die neuen Fünftklässler vom 06.03.2024 bis 15.06.2024.
Der Zahlungseingang muss bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Der Anmeldezeitraum für alle anderen Jahrgänge ist vom 22.04.2024 bis 22.05.2024.
Der Zahlungseingang muss bis zum 05.06.2024 erfolgen.


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie wissen, können Sie an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausleihen. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Wenn Sie Ihr Kind nicht anmelden, sind Sie verpflichtet, die Lernmittel selbst zu beschaffen.

    

Sie fragen sich, wie die Anmeldung zur Schulbuchausleihe funktioniert?        

Unsere Schulbuchausleihe und auch die Anmeldung hierzu erfolgen ausschließlich über unser Schulnetzwerk IServ. Sollten die Anmeldungen bis dahin nicht online eingegangen sein, müssen Sie die Lernmittel eigenständig über den Buchhandel anschaffen.

Hierfür haben wir eine ausführliche Anleitung für Sie erstellt. Am einfachsten ist es, wenn Sie den IServ-Account Ihres Kindes nutzen. Ihr Kind ist ab dem kommenden Schuljahr neu an der OBS Achtern Diek angemeldet und hat noch keinen eigenen IServ-Account? Keine Sorge, auch ohne einen IServ-Account ist es möglich, Ihr Kind für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe anzumelden.

Die ausführliche Anleitung finden Sie hier:

Zur Anmeldung für die Schulbuchausleihe klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

Bücherlisten und Leihgebühren


Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Leihgebühr

Ermäßigung

Sollten Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben, können Sie gegen Vorlage eines Nachweises (Schulbescheinigung) eine Ermäßigung von 20% beantragen.

Befreiung von der Leihgebühr

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe von Lernmitteln wird befreit, wer fristgerecht nachweist, dass er derzeit zu einer der folgenden leistungsberechtigten Gruppen gehört:

Leistungsberechtigte Gruppen

· nach dem SGB 2 (Grundsicherung für Arbeit Suchende)
· nach dem SGB 8 (Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird, im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)
· nach dem SGB 12 (Sozialhilfe)
· nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
· nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des SGB 2 sowie des § 19 Abs. 1 und 2 des SGB 12 vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)
· nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören, müssen Sie sich zu der Lernmittelausleihe anmelden und einen Nachweis im Sekretariat fristgerecht bis zum Tag des oben genannten spätesten Zahlungseingangs vorlegen. Ein Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides oder der aktuellen Bescheinigung des Leistungsträgers (in Kopie).

Falls Sie die Nachweise nicht fristgerecht erbringen, müssen Sie die Entleihgebühr in voller Höhe selbst tragen.

Bei Fragen oder Problemen zur digitalen Schulbuchausleihe steht Ihnen das Sekretariat und unsere Kollegin Frau Steinhauser ( nicole.steinhauser@obsdorum.de) zur Verfügung.


Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern an den ersten Tagen im neuen Schuljahr in der Schule ausgehändigt.